EU legt klare Regeln für die Senkung des Energieverbrauchs fest
Die schwedische Ratspräsidentschaft, das Europäische Parlament und die EU-Kommission haben im Trilog eine finale Verständigung über die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) erzielt. Damit wird ein klares Regelwerk mit Zielen und Maßnahmen für die Senkung des Energieverbrauchs der EU bis 2030 geschaffen.
Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Der erfolgreiche Abschluss des Trilogs zur EED-Novelle ist ein wichtiges Signal: Die EU wird ihre Anstrengungen zur Verringerung des Energieverbrauchs und zur Verbesserung der Energieeffizienz weiter verstärken. Dies ist die richtige Antwort auf die Energiekrise, die uns vor Augen geführt hat, dass Energie ein knappes und wertvolles Gut ist, mit dem wir sparsam und effizient umgehen müssen.“
Die Einigung sieht vor, dass der Energieverbrauch der EU bis 2030 um 11.7 % im Vergleich zu einer Referenzentwicklung reduziert werden muss. Für die Mitgliedstaaten werden zudem erstmals einheitliche Kriterien festgelegt, aus denen sich die nationalen Beiträge zur Umsetzung dieses EU-Ziels ableiten. Die verbindliche Verpflichtung zur Erbringung von Energieeinsparungen wird auf durchschnittlich knapp 1,5 % pro Jahr erhöht, wobei die Mitgliedstaaten weiterhin selbst über die zu ergreifenden Einsparmaßnahmen entscheiden können.
Einheitliche EU-Anforderungen schafft die EED-Novelle zudem u.a. durch spezielle Reduktionsziele für die öffentliche Hand, eine Verpflichtung zur Nutzung von Energiemanagementsystem für Unternehmen mit großen Energieverbräuchen und höhere Anforderungen für eine effiziente Wärmeversorgung.
Die EED-Novelle ist ein zentraler energiepolitischer Baustein des sog. „fit-for-55%“-Pakets der EU. Mit diesem Paket schafft die EU die Voraussetzungen dafür, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% zu senken. Die Bundesregierung hat die Einigung zur EED-Novelle aktiv unterstützt und arbeitet daran, jetzt auch die weiteren Bestandteile des Pakets zügig
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